Ein wesentliches Ziel der DORFerneuerung ist es, das DORF als eigenständigen Wohn-, Arbeits- und Kulturraum zu erhalten. Dabei soll der individuelle Charakter des DORFes gestärkt werden. Historische Gebäude und für die Gegend typische Bauformen ebnen oft durch Erhalt oder angepasste, zeitgemäße Bauweise den Weg in die baugeschichtliche Zukunft. Jede Generation hat das Recht, ihre eigenen Spuren zu hinterlassen.

Ob der Kontrast bewusst betont oder versucht wird Kontinuität zu wahren, ist eine Entscheidung der Bauherrn in enger Kommunikation mit dem Architekten unter Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben. Die richtige Beratung ist hier von besonderer Bedeutung. Häuser müssen nicht nur den Eigentümern gefallen, sondern sind Bestandteil einer Straße und einer geschlossenen Ortslage. Hier tragen alle Verantwortung für das Ortsbild. 

 

Um die DORFbewohner und die DORFgemeinschaft bei der Entwicklung des DORFes zu unterstützen, werden private und kommunale Maßnahmen unterstützt. Im Detail sind das...

Förderung privater Maßnahmen

In Gemeinden, die über ein abgestimmtes DORFerneuerungskonzept verfügen, können private Bauherren eine Förderung erhalten für...

  • die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen,
  • die Erhaltung und Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder
  • ortsbildprägender Bausubstanz.

Vorrangig gefördert werden

  • Bauvorhaben zur Erhaltung oder Neueinrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des Ortes, zur Förderung eines umweltverträglichen dörflichen Tourismus (z. B. Ferienwohnungen),
  • Einrichtungen zur Sicherung der Grundversorgung (z. B. Lebensmittelgeschäfte, kleine Handwerksbetriebe) und
  • kulturelle Projekte und die Sozial- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.

Neben der strukturellen Verbesserung ist auch die ortsgerechte Gestaltung ein wichtiges Förderkriterium.

Wo kann ich Fördermittel beantragen?

Fördermittel für private Bauherren bewilligt die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Informationen zu Ansprechpartnern und Antragsvordrucke sind auf der Homepage der Kreisverwaltung zu finden. Die Anträge sind über die Orts- oder Verbandsgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung zu richten. Die Förderhöhe beträgt je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 Euro je Objekt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Bevor Du viel Geld in Pläne und Entwürfe steckst, solltest zuerst über den Ortsbürgermeister mit dem zuständigen Ortsplaner sprechen. Dazu genügt eine einfache Ideenskizze. Die Planer geben Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung und zu Fördermöglichkeiten. Hier bekommst Du kostenlos Tipps, die bares Geld wert sein können.

  • Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides nicht begonnen werden darf.
  • Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.669 Euro je Vorhaben betragen.
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der Verschönerung oder Unterhaltung dienen (z. B. ausschließliche Erneuerung der Fenster oder des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung).
  • Für die Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsvordruck erforderlich: Lageplan, Foto, Planskizze, Kostenvoranschläge für alle durchzuführenden Arbeiten oder eine entsprechende Kostenaufstellung eines Architekten nach Gewerken.
Förderung kommunaler Maßnahmen

Vorhaben der Gemeinden bewilligt das Ministerium des Innern und für Sport. Die Anträge sind über die Kreisverwaltung bis spätestens 01. August jeden Jahres vorzulegen und werden an das Ministerium weitergeleitet.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie kann bei Maßnahmen, die der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, auf bis zu 80 Prozent angehoben werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte

Gemeinden, in denen eine umfassende Dorfentwicklung notwendig ist, können durch das Land für die Dauer von acht Jahren als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (sogenannte "Schwerpunktgemeinde") in der DORFerneuerung anerkannt werden.

Bei der Entwicklung des Ortes sollen nicht nur bauliche Veränderungen, sondern auch soziale und kulturelle Bereiche berücksichtigt werden. Die DORFbewohner sollen sich bereits im Planungsstadium intensiv an der Gestaltung und Entwicklung ihres Ortes beteiligen.

Während des Zeitraums der Anerkennung werden Vorhaben der Schwerpunktgemeinden insbesondere im DORFerneuerungsprogramm vorrangig gefördert. Auch in anderen Förderprogrammen wird eine vorrangige Förderung unterstützt. In Schwerpunktgemeinden wird gefördert:

  • Fortschreibung des DORFentwicklungskonzeptes bis zu 90 Prozent, maximal 15.000 Euro
  • Neufassung des DORFentwicklungs-/DORFerneuerungskonzepts bis zu 90 Prozent, maximal 10.000 Euro
  • Abschluss eines Beratervertrags für private Bauvorhaben bis zu 90 Prozent, maximal 8.000 Euro