Nutzungsbedingungen zur DORFpinnwand

1. Angemessenes Verhalten gegenüber anderen Nutzern und Dritten

Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der DORFpinnwand (Foren) und insbesondere bei der Kommunikation mit anderen Nutzern oder Dritten die Gepflogenheiten eines angemessenen Miteinanders sowie geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) und Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) zu beachten.

Hierzu gehört es, Handlungen mit persönlichkeitsverletzenden oder geschäftsschädigenden Ausmaßen, insbesondere ehrverletzende Äußerungen und falsche Tatsachenbehauptungen im Hinblick auf andere Nutzer und sonstige Dritte zu unterlassen. Der Nutzer verpflichtet sich daher, insbesondere folgende Handlungen bzw. das Verbreiten folgender Inhalte zu unterlassen:

– Benutzung eines fremden Namens als Benutzername;
– medizinische Diagnosen oder medizinische Beratungen im Einzelfall;
– Rechtsberatung;
– Gewaltdarstellungen;
– Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen,
– Drohungen gegen Leib und Leben;
– Aufstachelung zum Hass gegen andere Nutzer oder Dritte;
– ehrverletzende Äußerungen über andere Nutzer oder Dritte;
– Verbreitung von Fotos oder Videos ohne das Einverständnis abgebildeter Personen oder der Fotografen;
– sexuelle Belästigung von Personen
– Verbreitung von Pornografie.

Nicht zulässig ist es zudem, wenn der Nutzer Informationen von anderen Nutzern aus privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats oder aus Kooperationen wie der Beförderung von Waren ohne deren Einverständnis anderen Nutzern des Dienstes bekanntgeben bzw. auf dem Dienst veröffentlicht.

2. Verbot von Werbung

Die Veröffentlichung von Einträgen mit werbenden Inhalten ist untersagt. Eine Veröffentlichung derartiger Beiträge unter Platzierung einer geeigneten Werbekennzeichnung bedarf der vorherigen Zustimmung der Ortsgemeinde Limbach (Anbieter). Auch jegliche sonstige werbliche Ansprache anderer Nutzern des Dienstes ist untersagt.

3. Sperrung / Löschung von Inhalten

Die Ortsgemeinde Limbach (Anbieter) ist berechtigt, die Abrufbarkeit von Einträgen eines Nutzers Forum vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder Beiträge des Nutzers zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Nutzer durch die Veröffentlichung der Beiträge gegen seine vertraglichen Pflichten nach diesen Bedingungen verstößt. Im Falle der Sperrung oder Löschung wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung.

Ortsgemeinde Limbach