von

Hinweis zu den Wiesenurnengräbern und Wiesengräbern mit Platte

Wer sich für diese Form der Bestattung entschieden hat, weiß, dass es ausschließlich in den Wintermonaten gestattet ist Blumen, Grablichter oder sonstigen Grabschmuck aufzustellen. Die Gemeindeverwaltung hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass sämtlicher Grabschmuck spätestens zum 01.04. eines jeden Jahres zu entfernen ist.


Leider halten sich einige Personen weiterhin nicht an diese Regelung und stellen auch jetzt noch Blumen oder andere Gegenstände auf und neben den Grabplatten ab. Wir weisen daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ab sofort jeglicher Grabschmuck sowie abgestellte Gegenstände ohne weitere Ankündigung durch die Gemeindearbeiter entfernt und entsorgt werden.

Wir bitten alle Angehörigen und Besucher, die geltenden Regelungen künftig zu beachten.

Zurück